Verantwortung
Jugendschutz
E-Zigaretten sind kein Produkt für Jugendliche — auch nicht in der nikotinfreien Variante. Wie wir das umsetzen, steht hier.
Abgabe von E-Zigaretten, Liquids und Nachfüllbehältern ausschließlich an Personen ab 18 Jahren (§ 10 Jugendschutzgesetz). Das gilt auch für nikotinfreie Produkte mit 0 mg.
Was das Gesetz vorschreibt
§ 10 des Jugendschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Kinder und Jugendliche sowie den Konsum in der Öffentlichkeit. Seit der Novelle von 2016 gilt diese Regelung ausdrücklich auch für elektronische Zigaretten und elektronische Shishas — und zwar unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.
Für den Onlinehandel bedeutet das: Ein bloßes Anklicken von „Ich bin über 18“ genügt rechtlich nicht. Erforderlich ist eine Altersverifikation, die eine tatsächliche Prüfung vornimmt, sowie eine Zustellung, bei der das Alter des Empfängers kontrolliert wird.
Wie wir prüfen
- Beim Betreten der Seite. Ein Hinweisfenster fragt, ob du volljährig bist. Diese Abfrage ist ein erster Filter — sie ersetzt die eigentliche Prüfung nicht und wird nur lokal in deinem Browser gespeichert.
- Im Bestellprozess. Vor Abschluss der Bestellung wird dein Alter über ein anerkanntes Verfahren geprüft: Ausweis-Ident über IDnow. Ohne bestandene Prüfung kommt kein Vertrag zustande.
- Bei der Zustellung. Der Versand erfolgt mit Alterssichtprüfung. Der Zusteller kontrolliert bei der Übergabe einen amtlichen Lichtbildausweis. Eine Zustellung an Packstationen ist deshalb ausgeschlossen.
Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden, geht die Sendung an uns zurück. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir; die Kosten der fehlgeschlagenen Zustellung können in Rechnung gestellt werden.
Falsche Altersangaben
Wer bei der Bestellung wissentlich falsche Angaben zum Alter macht, um Nikotinprodukte zu erhalten, handelt ordnungswidrig und unter Umständen strafbar. Auch Erwachsene, die für Minderjährige bestellen oder solche Produkte an sie weitergeben, machen sich nach § 28 JuSchG ordnungswidrig — Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich.
Hinweis für Eltern und Erziehungsberechtigte
Nikotin wirkt auf das noch in Entwicklung befindliche Gehirn Jugendlicher besonders stark und führt schneller zu Abhängigkeit als bei Erwachsenen. Fruchtige Geschmacksrichtungen machen E-Zigaretten für Jugendliche zusätzlich attraktiv — genau deshalb ist die Altersgrenze so wichtig.
Auf technischer Seite können Jugendschutzprogramme den Zugang zu Shops wie diesem sperren. Diese Seite ist entsprechend gekennzeichnet, sodass sie von gängiger Filtersoftware erkannt wird. Informationen zu geeigneten Programmen findest du bei jugendschutzprogramm.de und bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Hilfe und Beratung
Wenn du oder jemand in deinem Umfeld vom Nikotin loskommen möchte, gibt es kostenlose Unterstützung:
- rauchfrei-info.de — Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Ausstiegsprogramm.
- Telefonberatung zur Rauchentwöhnung der BZgA: 0800 831 31 31 (kostenfrei).
- kenn-dein-limit.de — Präventionsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene.
Unsere Selbstverpflichtung
Wir bewerben unsere Produkte nicht als harmlos, nicht als Lifestyle-Artikel und nicht gegenüber Personen unter 18 Jahren. Wir verwenden keine Motive, Sprache oder Kanäle, die sich gezielt an Jugendliche richten. E-Zigaretten sind aus unserer Sicht eine Option für erwachsene Raucher, die auf eine weniger schädliche Alternative umsteigen wollen — für niemanden sonst.